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   VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11   

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https://dejure.org/2012,9702
VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11 (https://dejure.org/2012,9702)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.03.2012 - 2 K 102.11 (https://dejure.org/2012,9702)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. März 2012 - 2 K 102.11 (https://dejure.org/2012,9702)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Berlin, 11.11.2010 - 2 K 35.10

    Bundestag muss Informationsverlangen erneut prüfen

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (§ 3 Abs. 1 BDSG); dazu rechnen auch Handlungen, Äußerungen und sonstige Verhaltensweisen von Personen (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 - Dammann in: Simitis, BDSG, 6. Aufl. 2006, Rn. 10 zu § 3).

    Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 IFG schützt bei Bediensteten im Öffentlichen Dienst die Personalakten im materiellen Sinne (vgl. Urteil der Kammer vom 11. November 2010 - VG 2 K 35.10 -).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Dies gilt insbesondere für die Bundesministerien als oberste Behörden des Bundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 3/11 - Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 12 M 21.10

    Prozesskostenhilfe; Dienstaufsichtsbeschwerde; Verhalten eines Beamten;

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Bei der Abgrenzung kommt es maßgeblich darauf an, ob eine Verletzung von Dienstpflichten festgestellt wurde, da solche Informationen nach dem Fürsorge- und Schutzgedanken in die Personalakte aufzunehmen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 5. Mai 2011 - 2 K 132.10 - und Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2010 - OVG 12 M 21.10 -, Juris).
  • VG Berlin, 05.05.2011 - 2 K 132.10

    Informationszugang; Akteneinsicht in Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang eines

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Bei der Abgrenzung kommt es maßgeblich darauf an, ob eine Verletzung von Dienstpflichten festgestellt wurde, da solche Informationen nach dem Fürsorge- und Schutzgedanken in die Personalakte aufzunehmen sind (vgl. Urteil der Kammer vom 5. Mai 2011 - 2 K 132.10 - und Beschluss des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2010 - OVG 12 M 21.10 -, Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.08

    Informationszugang; Materialien zu einem Gesetzgebungsvorhaben; Vorbereitung von

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Denn hierunter fällt jede staatliche Stelle des Bundes, die öffentliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt und weder der Gesetzgebung noch der Rechtsprechung zuzurechnen ist (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 5.08 -).
  • VG Berlin, 31.05.2007 - 2 A 93.06

    Auskunft über Flugdaten und nachteilige Auswirkungen auf internationale

    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Denn Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - Juris, Rn. 21, und 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • VG Berlin, 10.09.2008 - 2 A 167.06
    Auszug aus VG Berlin, 22.03.2012 - 2 K 102.11
    Denn Maßstab für die Prüfung von Ausschlussgründen ist, ob deren Vorliegen von der Behörde plausibel dargelegt werden kann; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. Urteile der Kammer vom 31. Mai 2007 - VG 2 A 93.06 - Juris, Rn. 21, und 10. September 2008 - VG 2 A 167.06 -).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.03.2012 - 2 K 101/11

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

    Nach Anhörung der Beteiligten wurden die Verfahren 2 K 101/11 und 2 K 102/11 wegen ESt und GewSt-Messbeträgen 2003 bis 2008 mit Beschluss des Gerichts vom 20. Dezember 2011 zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
  • VG Berlin, 07.08.2013 - 2 K 273.12

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Sperren des Informationszugangs

    Darüber hinaus muss neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - Urteil der Kammer vom 22. März 2012 - VG 2 K 102.11 -, jeweils Juris).
  • VG Berlin, 28.01.2015 - 2 K 128.14

    Offenlegung von Namen und Büroanschriften von Gutachtern eines

    Darüber hinaus muss neben der Abrede von Vertraulichkeit auch materiell ein objektiv schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse bestehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Juni 2013 - OVG 12 B 9.12 - Urteil der Kammer vom 22. März 2012 - VG 2 K 102.11 -, jeweils juris).
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